Unerwünschte oder abgemeldete Newsletter sind Spam und das kann teure Abmahnungen erzeugen.

Viele, sehr viele Webseiten Betreiber bieten einen Newsletter an. Viele dieser Webseiten Betreiber haben Sich das Newsletter-Script hierzu vor Jahren von irgend einem Freund, einem Nachbarsjungen, von irgendwem halt einrichten lassen.

Dazu weiß der Webseitenbetreiber in der Regel nur wie man damit Newsletter schreibt vielleicht noch das man sich auf seiner Webseite zum Newsletter anmelden kann und wie er weitere „Opfer“ in seine „Liste“ bekommt.

Das Internet-Recht hat sich in den vergangenen Jahren aber MASSIV verändert und so mancher Newsletter-Autor weiss nicht auf welcher Messers-Schneide er da schreibt.

Beginnen wir einmal mit dem Adress – Sammeln, sprich unter welchen Bedingungen darf ich jemandem überhaupt Newsletter zu senden ?

Es gilt die Regel: KEIN NEWSLETTER OHNE EINWILLIGUNG DES EMPFÄNGERS !

Sorry für die Großbuchstaben, aber dies scheint die wichtigste und am häufigsten missachtete Regel zu sein, schicke einfach niemanden deinen Newsletter, der diesen nicht WIRKLICH und EINDEUTIG haben will. Diese Einwilligung sollte nicht ergaunert und erpresst werden, nichts davon Abhängig gemacht werden ob jemand für einen Vorteil in Kauf nimmt sich mit dem Newsletter bespammen zu lassen (dann wird er ihn eh nicht lesen).

Auf welche Art kann man sich die Einwilligung für den Newsletter holen ?

1. Rein technisch gesehen durch zusenden eines ungebetenen Newsletters mit Möglichkeit zur Abmeldung …wer sich nicht abmeldet, stimmt zu ? Diese Art wird leider immer noch von vielen genutzt, sie kaufen sich teilweise die Adressen und packen die „armen“ Empfänger ungefragt in Ihren Verteiler, bieten eine Abmelde Option an und denken sie seien damit Rechtlich auf der richtigen Seite.
FALSCH ! Diese Methode ist verboten, rückt den Absender/Betreiber zudem in zu Recht schlechtes Licht.

2. Auf vielen Webseiten finden Sich kleine Eingabefelder um sich zum Newsletter an zu melden, nach eintragen der Mailadresse in das Feld erscheint lediglich auf dem Bildschirm eine Meldung/Danksagung für die Anmeldung.

Diese Methode öffnet Missbrauch Tor und Tür, denn wenn Herr Maier, dem Herrn Otto eins auswischen möchte, trägt Herr Maier die Adresse info@maier-ärgern.de einfach bei all möglichen Newslettern an und Herr Maier beschwert sich dann bei den Newsletter Betreibern, die ihm unaufgefordert Newsletter zusenden. Diese Form ist nicht mehr erlaubt und macht viel Arbeit sich mit verärgerten unfreiwilligen Newsletter Empfängern rum zu ärgern.

3. Korrekt:  Nach der Anmeldung eine Mail an den Abonnenten zu senden, in welcher er mittels anklicken eines Links seine Anmeldung bestätigen muss. Durch diese Methode verliert man zwar sicherlich die Hälfte seiner Anmeldungen wieder, hat dafür aber eine Hochwertige, Interessierte Leserschaft und keinen Pulk verärgerter Spam Empfänger  (und weniger Abmahnungen)!

Newsletter Abmeldung nicht ignorieren !

JEDE Mail an die Liste der Abonnenten, muss eine Möglichkeit bieten sich UMGEHEND und ENDGÜLTIG aus der Liste zu entfernen. Am besten geeignet ist hierzu ein Link, welcher beim Anklicken eine Webseite aufruft auf welcher man sich durch anklicken eines weiteren Links oder durch Eingabe der Mailadresse vom Newsletter abmelden kann.

Alternativ wenn Sie sich den Arbeitsaufwand machen möchten, können Sie auch eine Mailadresse angeben, an welche sich der Empfänger richten kann, wenn er keine weiteren mails wünscht.

Wie auch immer Sie die Abmeldung realisieren, sie MUSS funktionieren und darf auf keinen Fall ignoriert werden !

Bereits im März 2006 hat das LG Lübeck sich mit dem Thema Streitwert von unerwünscht zu gesendeten Werbe-Mails beschäftigt, schon damals kamen saftige Zahlen dabei heraus, die heute vermutlich noch höher liegen.

Anhand verschiedener Kriterien kam das Gericht zur Ansetzung folgender Streitwerte:

  • Einmalige Zusendung bei privatem Empfänger: 3.000,00 EUR
  • Einmalige Zusendung bei gewerblichem Empfänger: 4.000,00 EUR
  • Mehrfache Zusendung bei privatem Empfänger: 5.000,00 EUR
  • Mehrfache Zusendung bei gewerblichem Empfänger: bis 7.000,00 EUR
  • Ab fünf Zusendungen: zwischen 8.000,00 und 12.500,00 EUR

[Update: Seit Einführung der DSGVO werden diese Summen sicherlich stark gestiegen sein, da die Grundstrafen massiv gestiegen sind. Datenschutz Verstößte konnten früher mit bis zu 300.000€ belangt werden. Verstöße gegen die DSGVO können mit bis zu 20 Millionen € oder 4 % des internationalen Jahres Umsatz bestraft werden. Diese Summen zwar sicher nicht als Strafe für einen „illegalen“ Newsletter einer kleinen Firma. Doch durch die hoch angesetzten Maximalstrafen, steigen auch die tatsächlich verhängten Strafen.]

Ebenfalls das LG Lübeck (Beschluss v. 10.07.2009, Az: 14 T 62/09) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die unaufgeforderte Zusendung von Werbe-Mails für den Verbraucher eine unzumutbare Belästigung ist.

Eine Privatperson hatte sich zum Empfang eines Newsletters angemeldet. Später erfolgte die Abmeldung, leider ohne Reaktion. Die Privatperson teilte dem Newsletter Betreiber mit, die weitere Zusendung von Mails an seine Mailadresse zu unterlassen. Der Betreiber unterschrieb zwar keine Unterlassung, bestätigte aber die Abmeldung.

Es kamen weitere 6 Newsletter Mails, so das die Privatperson beim Amtsgericht Schwarzenbek einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellte, welcher mit der Begründung abgelehnt wurde, die Privatperson könne sich ja durch einen Spamfilter schützen und die Unzumutbarkeitsschwelle sei noch nicht überschritten.

Die Privatperson legt (erfolgreich) sofortige Beschwerde beim Landesgericht ein, dass LG Lübeck hob den Beschluss des Amtsgerichtes auf.

Das LG Lübeck hielt die unerwünschte Zusendung der Werbemails für einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragsstellers, auch sei es nicht Aufgabe des geschädigten Empfängers sich gegen die unrechtmäßigen Werbemails mittels Spamfilter zu schützen, die zweimalig erfolgte Aufforderung zum Unterlass müssen reichen.

Fazit: Pflege die Adressliste, nutze Newsletterscripte die in der Lage sind nach der Anmeldung Mails mit Bestätigungs-Link zu versenden und importiere keine gekauften oder geklauten Adresslisten.

Newsletter sollte man NUR an interessierte Leser schicken, nicht an Menschen die sich über den Erhalt der Mail nur ärgern !

Quellen:  Shopbetreiber-blog.de (Dieser Blog spaart Shop Betreibern unter Umständen zahlreiche Abmahnungen, sehr lesenswert ) und it-recht-kanzlei.de welcher  auch ein kostenloses eBook (PDF) zum Thema Werberecht anbietet, sehr interessant !