Eine Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union macht deutlich, dass man nur dann eine Marke als .eu-Domain anmelden darf, wenn man die auch selbst gewerblich nutzt und in der Europäischen Union ansässig ist.

Geklagt hatte der belgische Brillen- und Kontaktlinsenanbieter Pie Optik gegen die belgische Beraterfirma Bureau Gevers. Über Bureau Gevers hatte der US-amerikanische Konkurrent Walsh Optic während der Sunrise-Phase 2006 bei der EU-Vergabestelle EURID die Domain lensworld.eu beantragt.

Die europäische Firma Pie Optic kam nicht zum Zuge, weil ihr Antrag später gestellt worden war.