Der im Whois einer Domain eingetragene Admin C MUSS eine natürliche Person sein, hier ist kein Firmenname, Vereinsname oder Organisation erlaubt.

In der Regel ist es (wenn der Inhaber keine Person ist) der Geschäftsführer, ein Vorstandsvorsitzender oder der Webmaster / IT- Angestellte, welcher sich im Haus um die Webseite kümmert.

In der Regel – haftet der Domaininhaber für die Inhalte der Webseite. Ich habe aber auch schon von Fällen gelesen, in denen der Domaininhaber glaubhaft machen konnte, so gar keine Ahnung von Internet zu haben, dass man da voll und ganz den erfahrenen Profi (Admin-C) vertraut habe…  so dass letztlich der Admin C in Haftung genommen wurde.  (Wir sind keine Rechtsberatung, für rechtssichere Auskünfte bitte einen Rechtsanwalt fragen)

Wichtig: Die Unterschrift des Admin-C genügt den Hosting Providern um Änderungen am Domaininhaber durch zu führen, Providerwechsel zu veranlassen etc.  Rein „technisch“ wäre ein Admin C in der Lage eine Domain bei der Vergabestelle zu löschen oder diese an Dritte zu verkaufen/abzugeben. Auch wenn man dann später den Admin C verklagen kann… sollte man doch, wenn ein Admin C aus dem Unternehmen oder den Verein verläßt – handeln und diesen Whois Eintrag ändern lassen.