Wem gehört die DomainWie die DSGVO uns zum Schutz blind macht.

 

Bis zum 25.05.18 konnte man im Whois der zuständigen Registrierungsstelle alle wichtigen Informationen einsehen. Man sah wer der Domaininhaber ist, hatte eine Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse.
Zudem die informativen Einträge für den Admin C, Tec-C und Zone-C.
Manchmal riefen Kunden bei uns an – die nach 15 Jahren vergessen hatten bei welchem Provider sie eigendlich Kunde waren. Im Whois konnten sie es nachsehen und unseren Support erreichen.

Angabe der Daten AUCH HEUTE noch Pflicht.

Die Inhaber Daten muss ein Domaininhaber bei der Registrierung eine Domain angeben. Auch heute noch, da hilft keine DSGVO. Der Domaininhaber ist verpflichtet diese Daten über seinen Webhoster aktuell zu halten. Per E-Mail wird der Inhaber 1x im Jahr informiert.

In der Mail wird angezeigt, welche Kontaktdaten hinterlegt sind. Er wird aufgefordert seinen Webhoster zu informieren, wenn die Daten nicht stimmen.  Damit kann der Domaininhaber nicht mehr behaupten – er habe ja nicht gewusst, das seine Daten dort nicht aktuell sind.  Eben DAMIT man ihn jederzeit erreichen kann – auch bei rechtlichen Problemen.

Die DSGVO schlägt zu. Wir blind – das Gesetz nicht.

Am 25.05.18 ist die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) europaweit in Kraft getreten und hat das Internet durch geschüttelt.

Nun ist es den Vergabestellen nicht mehr erlaubt diese Informationen öffentlich zu zeigen. Nur noch der Domaininhaber selbst – kann sich die im Whois hinterlegten Infos anzeigen lassen. (Zumindest bei der denic.de also .de Domains.)
Dazu bekommt er auf Anfrage einen Link an seine im Whois hinterlegte E-Mail Adresse. Dumm natürlich, wenn man vergessen hat welche E-Mail Adresse dort hinterlegt ist. Oder die E-Mail nicht mehr abrufbar / aktuell ist.
Wenn man heute eine Whois Abfrage macht, bekommt man keine Daten des Domaininhabers mehr. Man sieht nur noch die eigetragenen Nameserver und eine Abuse E-Mail Adresse der Vergabestelle. (bzw Denic Mitglied / Icaan Mitglied).
An die Daten gesendete Anfragen, werden an den Domainhoster des Domaininhabers weiter geleitet. (Das ist meist auch der Webhoster /Provider).

Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber, ist nicht mehr möglich. Man kann sich nur noch an die Kontaktdaten die direkt auf der Webseite angegeben sind, wenden.
Anwälte haben da noch weitere Möglichkeiten, zumindest bei der Denic. Also kein Domaininhaber ist wirklich vor Abmahnungen sicher. Vielleicht wird durch das Versteckspiel nun sogar eher ein Anwalt eingeschaltet.

Die Änderung hat Vor- und Nachteile.

In den über 18 Jahren als Webhoster, kam immer wieder die Frage einzelner Kunden: MUSS ich meine Daten im Whois anzeigen?

Im Grunde ging es nicht nur um den Whois. Es gibt Menschen, die möchten ihre komplette Adresse nicht im Internet stehen haben.
Sie haben Angst das jemand bei ihnen vor der Türe auftaucht.

Die Gründe für diese Angst sind unterschiedlich. Teilweise werden fragwürdige oder moralisch auffällige Dinge angeboten. Manche haben einfach generell Angst vor dem Internet und dem was sich dort tummelt. Einige lehnen sich in Kommentaren, Postings und Artikeln auch etwas weit aus dem Fenster. Mal sind ihre Worte provukant, mal auch beleidigend. Manche diskutieren aber auch nur sehr hitzig.
Das steigert natürlich die Sorge, jemand könne dies persönlich nehmen und Haus und Familie bedrohen.

Doch letztlich: Für fast jede öffentlich einsehbare Webseite gibt es eine Impressumspflicht. Dazu gehört die Angabe von Vor- und Zuname, kompletter Anschrift (kein Postfach), Telefon und E-Mail Adresse. Für viele noch mehr, aber dies ist mal das mindeste.

Also ob dann auch im Whois die Daten stehen oder nicht – spätestens auf der Webseite besteht die Impressumspflicht. Und wer sich nicht an diese Pflicht hält, muss mit Abmahnungen und teuren Folgen rechnen. Nnun können die Menschen selbst entscheiden, welche Daten sie ins Impressum schreiben und das Whois petzt nicht mehr. Die rechtliche Seite wird dabei unterschätzt, es entsteht der falsche Eindruck von Unsichtbarkeit.

Das fehlen der kompletten Daten im Whois ist dennoch nicht gut. Wem gehört die Domain. Wer ist der Administrative Ansprechpartner und wer der Tech-C (Webhoster). Und wie man diese (auch ohne Anwalt) erreichen kann.

Es gibt immer noch Webseiten die über Jahre Baustelle oder halb-fertig bleiben. Die nicht richtig funktionieren. Nicht wissen das sie ein Impressum brauchen. Oder, oder , oder.

Im Whois konnte man auf kurzem Wege Kontakt aufnehmen, wo heute wohl ein Anwalt los zieht. In welchen Fällen die denic.de Auskunft erteilt, findet ihr auf dieser Denic Webseite.

Vorteil: Weniger Domain Spam.

Immer wieder kommen Mails, weil die Spammer im Whois das Domain Ablaufdatum prüfen. Kurz bevor eine (in der Regel automatische) Verlängerung einer Domain fällig wird, kommen die Mails.
Da wird behauptet man müsse jetzt sofort seine Domain für fast 100$ verlängern, damit man sie nicht verliert. Dabei verlängert jeder seriöse Webhoster in Deutschland die Domain automatisch. Zumindest wenn nicht vorzeitig gekündigt wird. Und in der Regel für einen Bruchteil der in den Panik Mails genannten Summe.

Im Whois steht für welchen Zeitraum eine Domain für wen registriert ist – also auch bis wann wem die Domain gehört. Und natürlich die E-Mail Adresse und Postanschrift. Die Abzocker haben diese Daten Jahrelang genutzt.

Das wird nun weit weniger werden. Wenn auch nicht ganz aufhören. Es wird noch eine Weile dauern bis jedem Datenleck und in der Vergangenheit illegal gespeicherten Datenbanken ein Riegel vorgeschoben ist.

Vielleicht kommt in Zukunft auch weniger Werbung per Briefpost. Die Whois Datenbanken (ausgenommen denic.de) haben es den Adress-Sammlern in der Vergangenheit ja recht leicht gemacht.